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Verkehrszeichen 257-59 Verbot für Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV)

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Ursprünglicher Preis war: 199,99 €Aktueller Preis ist: 124,50 €.

  • Material: Aluminium
  • Bauart: Flachform 2 mm, Randform oder Alform
  • reflektierende Folie: Reflexionsklasse RA1, RA2 oder RA3
  • Maße: 420 oder 600 mm Durchmesser (Ø)
  • Sinnbild einseitig, Rückseite grau lackiert in RAL 7043
  • Verkehrsschilder gemäß StVO & VzKat
  • Lieferung mit RAL- & CE- Gütezeichen
Artikelnummer: n. v. Kategorien: , , , ,

Beschreibung

Das Vorschriftzeichen 257-59 „Verbot für Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKfV)“ ist ein rundes Verkehrsschild (Ronde) mit rotem Rand, weißer Mitte und dem schwarzen Piktogramm eines Elektrorollers.

Bedeutung: In durch VZ 257-59 gekennzeichneten Bereichen ist die Verkehrsteilnahme mit einem Elektokleinstfahrzeug verboten. Dazu gehören zum Beispiel E-Roller und Segways.

Einsatz: VZ 257-59 erteilt Elektrokleinstfahrzeugen ein Verkehrsverbot. Wie alle Vorschriftszeichen ist auch das Verbotsschild 257-59 gemäß StVO in der Regel dort anzubringen, wo oder von wo an das Gebot zu befolgen ist.

Besonderheit: Bei einem Verbot für einzelne Verkehrsarten sind die vorherige Ankündigung sowie der Hinweis auf mögliche Umleitungen erforderlich. Informationen zu den Gründen, warum Verkehrsverbote ausgesprochen werden können, hält die Straßenverkehrsordnung § 45 Abs. 1 bis 1b bereit.

VZ 257-59 Verbot für Elektrokleinstfahrzeuge im Überblick

  • verbietet die Verkehrsteilnahme für Elektrokleinstfahrzeuge
  • Aufstellung dort, wo oder von wo an das Verbot gilt

Zusätzliche Informationen

Bauart

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Reflektierende Folie

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